SANACEL® cellulose

Zusatzstoff (E460ii) nach der EU- Lebensmittel­zusatzstoffverordnung

SANACEL® cellulose Cellulosepulver ist ein Zusatzstoff (E460ii) nach der EU- Lebensmittelzusatzstoffverordnung und ist die hochreine Fraktion von nativer Cellulose, die entsprechend ihrer Faserlänge von 23 µm bis 300µm als Faserpulver oder Faser erhältlich ist.

SANACEL® cellulose Fasern sind unlösliche Ballaststoffe, geschmacks- und geruchsneutral, völlig inert, ohne sensorische Beeinflussung und bieten beste Voraussetzungen für eine hervorragende Verarbeitbarkeit. SANACEL® cellulose Pulver haben einen Ballaststoffgehalt von ca. 98%.

Sowohl als Trennmittel in Gewürzmischungen oder Reibekäse, als auch zur Ausbeuteerhöhung in Fleisch und Wurstwaren oder Injektion in Schinken, für jede Anwendung gibt es das passende SANACEL® cellulose Produkt.

SANACEL® cellulose ist ein Lebensmittelzusatzstoff, glutenfrei, allergenfrei und GMO-frei.

Die Deklaration von SANACEL® cellulose erfolgt als „Cellulosepulver" oder mit der E- Nummer E 460ii. Beachten Sie hierzu bitte die lebensmittelrechtlichen Zulassungsbestimmungen und Kennzeichnungsvorschriften ihres Landes.

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage unsere Produktspezifikation mit detailierten Informationen zur Verfügung.